Je nach Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht, zusammen mit der zuständigen Betreuungsstelle, die Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.
Aufgabenkreise können z.B. sein:
Grundsätzlich sind Aufgabenkreise frei benennbar. Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in den notwendigen Aufgabenkreisen bestellen.
Aufgabenkreise können jederzeit angepasst werden
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen